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   BFH, 03.09.1953 - II 69/53 U   

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https://dejure.org/1953,787
BFH, 03.09.1953 - II 69/53 U (https://dejure.org/1953,787)
BFH, Entscheidung vom 03.09.1953 - II 69/53 U (https://dejure.org/1953,787)
BFH, Entscheidung vom 03. September 1953 - II 69/53 U (https://dejure.org/1953,787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versteuerung von Darlehen einer Gesellschaft - Darlehen eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 747
  • BStBl III 1953, 284
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 22.05.1963 - II 268/60 U

    Überprüfung der Deckung des Anlagevermögens durch das Eigenkapital - Zurechnung

    Auch ist bei der Besteuerung jede neue Darlehnsgewährung gesellschaftsteuerlich als neuer Rechtsvorgang neu zu würdigen, so daß z.B. bei wirtschaftlichem Austausch von Darlehen im Rahmen einer Umfinanzierung auch das neue Darlehen zu versteuern ist (Urteil des Senats II 69/53 U vom 3. September 1953, BStBl 1953 III S. 284, Slg. Bd. 57 S. 747).
  • BFH, 18.11.1971 - II 47/63

    Kapitalzuführung - Gesellschaftsteuer - Doppelte Heranziehung - Gewährung eines

    Dem ist zwar zuzustimmen; die daraus gezogene Konsequenz der Steuerpflicht kommt aber in Konflikt mit der ständigen Rechtsprechung des RFH und des BFH, wonach eine ununterbrochene (vgl. RFH-Urteil II 87/42 vom 6. Mai 1943, RFH 53, 150, RStBl 1943, 595; BFH-Urteil II 69/53 U vom 3. September 1953, BFH 57, 747, BStBl III 1953, 284) Belassung desselben Kapitals nicht unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten der Kapitalzuführung -- also doppelt -- zur Gesellschaftsteuer herangezogen werden darf, auch wenn zeitlich nacheinander verschiedene Tatbestände des KVStG verwirklicht werden (vgl. Egly, Gesellschaftsteuer-Kommentar, 2. Aufl. 1968, Teil II Abschn. 51 S. 184 ff.).
  • BFH, 30.08.1962 - II 207/57 U

    Einordnung der Verkehrsüblichkeit als objektiver Beurteilungsmaßstab

    die Deckung des Investitionsbedarfs der Gesellschaft aus eigenen Mitteln nicht möglich ist Maßgebender Zeitpunkt, in dem Deckung für den Investitionsbedarf gegeben sein muß, ist der Tag des Zufließens der darlehnsweise überlassenen Mittel (vgl Urteil des Bundesfinanzhofs II 69/53 U vom 3. September 1953, BStBl 1953 III S. 284, Slg. Bd. 57 S 747), im Streitfall also ein aus den Akten nicht feststellbarer Tag im Januar 1952 und der 19. August 1952 Da mangels entsprechender Wertfeststellungen am Stichtag die Notwendigkeit einer Kapitalzuführung im allgemeinen nicht beurteilt werden kann, ist, wie das Finanzgericht mit Recht hervorhebt, von der Bilanz auszugehen, die dem Zeitpunkt der Kreditgewährung möglichst nahekommt Das ist im Streitfall die Bilanz vom 30. September 1952.
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